Grundfähigkeits­versicherung

  • Rentenzahlung schon bei Verlust von nur einer Fähigkeit
  • Sofortleistung bei schwerem Unfall im Premiumtarif
  • Beitragsrückerstattung durch GoVital-Bonus möglich
  • Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung, auch Fähig­keiten­schutz genannt, bewahrt Sie vor Einkommens­lücken, falls Sie eine Grund­fähig­keit, wie zum Beispiel Gehen, Hören oder Tragen, verlieren.

Grundfähigkeitsversicherung: Mann schleift Holzplatte



Bei Verlust der Arbeitskraft zählt jeder Euro

Viele Arbeitnehmer*innen erhalten bei längerer Arbeits­unfähigkeit Geld­leistungen. Diese liegen in jedem Fall unter dem gewohnten Einkommen, während alle Kosten normal weiter­laufen - und nicht jede*r Arbeit­nehmer*in kann sich auf diese Geld­leistungen verlassen.

Grundfähigkeitsversicherung

Wenn Sie eine versicherte Grund­fähigkeit durch Krankheit, Unfall oder eine Verletzung für mindestens sechs Monate im Plus- und Premium­tarif oder mindestens zwölf Monate im Basis­tarif verlieren, springt die Grundfähigkeits­versicherung der Gothaer ein. Sie erhalten die vereinbarte monatliche Fähigkeiten­rente, auch wenn Sie noch voll oder zeit­weise arbeiten können.

Sollte der Verlust der Grund­fähigkeit dauerhaft sein, zahlen wir die Fähigkeiten­rente sogar bis zum Beginn Ihrer Altersrente bzw. bis zum Vertragsende.

Leistungspakete der Grundfähigkeitsversicherung

Basis
Plus
Premium
Hören
Sehen
Sprechen
Heben/Tragen
Stehen
Eigenverantwortliches Handeln
Gehen
Treppensteigen
Knien
Bücken
Intellekt/geistige Leistungsfähigkeit
Händegebrauch
Armgebrauch
Sitzen
Gleichgewichtssinn
Schreiben
Nutzung Computer/Smartphone/Tablet
Bildschirmtätigkeit
Auto- (mit Ein-/Aussteigen) oder Motorradfahren
Fahrradfahren oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Informationen zur Grundfähigkeitsversicherung

Was sind Grundfähigkeiten?

Der Mensch hat zahlreiche Fähigkeiten, von denen einige wesentlich sind, um aktiv am Leben teilnehmen zu können. Diese werden Grund­fähig­keiten genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stehen, Gehen, Sprechen, Sitzen und Schreiben, aber auch die geistige Leistungsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen.mehr

Der Verlust einer Grundfähigkeit ist oft mit Ein­schränkungen im Alltagsleben und Einkommens­einbußen verbunden.

Hier einige Beispiele:

  • Stehen - Sie sind nicht mehr in der Lage, mindestens zehn Minuten frei zu stehen, ohne sich dabei abzustützen
  • Hören - Trotz eines Hörgerätes hören Sie auf beiden Ohren aus nächster Nähe weder laute Musik noch Autobahngeräusche
  • Gehen - Sie können auf festem Boden keine 400 Meter gehen, ohne sich abzustützen
  • Händegebrauch - Ohne fremde Hilfe können Sie zum Beispiel mit der rechten oder linken Hand keine Flasche mit Schraubverschluss schließen und wieder öffnen oder eine Schere benutzen
  • Heben/Tragen - Sie können ein 5-Liter-Fässchen nicht mehr vom Tisch heben und fünf Meter weit tragen
  • Geistige Leistungsfähigkeit - Sie können keine Alltagstätigkeiten mehr allein erledigen (zum Beispiel Körperhygiene oder Einkaufen)
  • Schreiben - Sie können weder mit der linken noch mit der rechten Hand fünf Wörter lesbar in Druckbuchstaben schreiben

Krankentagegeld

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche statt ihrer Lohnfortzahlung ein Krankengeld, das ca. 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Das Gothaer Krankentagegeld ist der ideale Schutz, um diese Einkommenslücke zu füllen.mehr

42 Tage

  • Sechs Wochen Lohnfortzahlung: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in vielen Fällen das Einkommen zu 100 Prozent weiter. Selbständige haben jedoch ab dem ersten Tag empfindliche Ein­kom­mens­einbußen.

Ab dem 43.Tag

  • 72 Wochen Zahlung von Krankengeld: Von der 7. Woche an zahlt die gesetzliche Krankenkasse ca. 1,5 Jahre lang (bis zur 78. Woche) ein Kranken­geld von ca. 80 Prozent des Netto­ein­kommens.
  • Selbständige müssen das Krankengeld selbst versichern.

Ab der 79. Woche

  • Die Erwerbsminderungsrente bedeutet häufig einen existenzbedrohenden Einkommens­verlust. Die gesetzliche Erwerbs­minderungsrente beträgt ca. 30 Prozent des Netto­einkommens und wird längstens bis zur Altersrente gezahlt. Vorsicht: Nicht jede*r erhält staatliche Leistungen!
  • Junge Leute und Selbständige haben oft gar keinen Anspruch.

Zusatzbausteine zur Grundfähigkeitsversicherung

Schwere Krankheiten

Einmalzahlung bei

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Psyche

Rentenzahlung bei

  • Schwerer Depression
  • Schizophrenie

Was kostet eine Grund­fähigkeits­versicherung?

Grundfähigkeitsversicherung: Zufriedener Handwerker

30-jähriger Elektriker

Basis, z. B.

34,97 € pro Monat

Berechnungsdetails

  • Beruf: Elektriker*in (Risikoklasse 1)
  • Ablaufalter 67
  • 1.000 Euro Rente



Services zur Grundfähigkeitsversicherung

GoVital-Bonus

Wir unterstützen Sie dabei, möglichst gesund zu leben und belohnen Sie als Teil der Gothaer Gemeinschaft einmal im Jahr für gesundheits­bewusstes Verhalten mit dem GoVital-Bonus.

Sie erhalten den Bonus zum Beispiel für sportliche Aktivitäten oder die Teilnahme an Vorsorge­untersuchungen.

Weitere Informationen

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen zur Grundfähigkeits­versicherung

Versicherungsbedingungen


Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Fähigkeiten Ihres Kindes absichern

Schützen Sie Ihre Liebsten mit der Gothaer Kinder­versicherung Fähigkeiten­schutz Kids bereits ab 6 Monaten vor den finanziellen Folgen beim Verlust oder Nicht­erlernen von wichtigen Fähig­keiten wie z. B. Sprechen, Gehen oder Greifen.

  • Im Ernstfall erhalten Sie eine zuverlässige monatliche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
  • Wechseloption ohne erneute Risiko­prüfung in die Berufs­unfähigkeits­versicherung

Mehr Infos zum Fähigkeitenschutz Kids

Gothaer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder: Eine Mutter sitzt mit ihrem Kleinkind im Schnee.
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